1. Warum elektronische Signaturen für Pensionskassen relevant sind
Effizienz im Tagesgeschäft
Ob bei Ein- und Austritten, Lohnmeldungen oder Anträgen von Rentner:innen – überall dort, wo heute noch Papier im Spiel ist, lassen sich Abläufe mit elektronischen Signaturen vollständig digitalisieren. Arbeitgeber können Meldungen direkt im Portal unterzeichnen, ohne dass Medienbrüche entstehen.
Für alle Beteiligten bedeutet dies weniger Aufwand und spürbar schnellere Prozesse.
Rechtssicherheit und Compliance
Besonders in einer stark regulierten Branche wie der beruflichen Vorsorge ist Rechtssicherheit entscheidend.
Mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) lassen sich Dokumente rechtsgültig wie eine handschriftliche Unterschrift unterzeichnen. Signaturprotokolle sorgen zudem für Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegenüber Revisoren und Aufsichtsbehörden.
Gleichzeitig bleibt Flexibilität erhalten: Je nach Situation können Pensionskassen auch auf einfache (EES) oder fortgeschrittene elektronische Signaturen (FES) zurückgreifen – und so den passenden Sicherheitslevel für jedes Dokument wählen.
Vertrauen und Servicequalität
Für Versicherte wird der Kontakt mit ihrer Pensionskasse spürbar einfacher: Prozesse laufen digital, transparent und ohne lange Wartezeiten. Arbeitgeber wiederum profitieren von einer geringeren administrativen Belastung.
Hinzu kommt ein ökologischer Vorteil: Wenn Papierverbrauch und Transportwege entfallen, sinken sowohl Kosten als auch Umweltbelastung.
2. Chancen für Hersteller von PK-Software
Auch für Anbieter von Pensionskassen-Software eröffnet die Integration von elektronischen Signaturen neue Perspektiven. Der Markt ist von wenigen etablierten Playern geprägt, und jede Innovation kann hier entscheidend sein. Eine nahtlose Signaturfunktion ist ein Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb und wird zunehmend von Vorsorgeeinrichtungen erwartet.
Darüber hinaus lässt sich mit Signaturdiensten die eigene Wertschöpfung erweitern. Anbieter können Module für digitale Unterschriften ergänzen, die als SaaS-Lösung nutzungsbasiert abgerechnet werden. Damit entstehen neue Geschäftsmodelle und zusätzliche Einnahmequellen.
Nicht zuletzt geht es um Zukunftssicherheit: End-to-End-Digitalisierung ist auf dem Vormarsch, und Signieren wird dabei zu einem Muss. Standardisierte REST-APIs ermöglichen es, Signaturprozesse flexibel und skalierbar in bestehende Systeme einzubetten. Kombiniert mit Schweizer Hosting erfüllen Anbieter gleichzeitig die hohen Datenschutz- und Compliance-Anforderungen der Branche.
3. Praktische Einsatzszenarien
Integrierte Szenarien
Die Bandbreite möglicher Anwendungen ist gross:
- Freigaben im Workflow: etwa Stiftungsratsbeschlüsse oder Leistungsfreigaben.
- Arbeitgeberportale: digitale Signatur von Lohnmeldungen und Mutationen.
- Dokumentenausgabe: Vorsorgeausweise mit einem rechtsgültigen elektronischen Siegel – zum Schutz vor Manipulation und als Beweis der Echtheit.
- Kommunikation mit Versicherten: rechtssichere Einreichung von Kapitalbezugsanträgen.
Standalone-Szenarien
Auch ohne direkte Integration in bestehende Software lässt sich signeer einsetzen:
- Vertragsabschlüsse für Softwareanbieter: Lizenz-, Wartungs- oder Serviceverträge können medienbruchfrei und rechtsgültig signiert werden.
- Stiftungsratsbeschlüsse ausserhalb des Portals: Wenn Dokumente bewusst unabhängig vom etablierten Workflow signiert werden sollen.
- Projektbezogene Vereinbarungen: z. B. Kooperations- oder Dienstleistungsverträge mit externen Parteien, die eine FES oder QES erfordern.
- Einmalige Sonderfälle: etwa Vollmachten oder Rechtsdokumente, die nicht in den Standardprozess fallen, aber trotzdem rechtsgültig digital unterzeichnet werden sollen.
So können Pensionskassen und ihre Softwarepartner die Vorteile elektronischer Signaturen bereits nutzen, noch bevor komplexe Integrationen umgesetzt sind.
4. Fazit
Die digitale Transformation der 2. Säule führt unweigerlich auch zur elektronischen Signatur – sie ist der nächste konsequente Schritt in diesem Prozess. Für Pensionskassen bedeutet das mehr Effizienz, höhere Rechtssicherheit und bessere Servicequalität. Für Softwareanbieter eröffnen sich neue Geschäftsmodelle und Differenzierungsmöglichkeiten in einem kompetitiven Markt.
Besonders wertvoll ist die Flexibilität: Mit signeer lassen sich Signaturen nahtlos in bestehende Workflows einbetten – oder eigenständig nutzen, wenn es die Situation erfordert. Damit deckt die Plattform alle Bedürfnisse ab, vom Vorsorgeausweis mit elektronischem Siegel bis hin zum Sonderfall ausserhalb des Standardprozesses.
Blick nach vorn: E-ID – Mit der Einführung der staatlichen elektronischen Identität wird das Signieren in Zukunft noch einfacher und einheitlicher. signeer ermöglicht schon heute eine automatische Identifikation im Signaturworkflow und ist darauf vorbereitet, die E-ID nahtlos einzubinden.
Wer jetzt auf eine Signaturlösung in der beruflichen Vorsorge setzt, schafft die Grundlage für eine zukunftssichere, vollständig digitale 2. Säule.
Nächster Schritt
Mit signeer steht eine Plattform bereit, die alle drei Signaturstufen gemäss ZertES (EES, FES, QES) abdeckt. Dank integrierter Identifizierung, Hosting in der Schweiz und einfacher Anbindung über REST-API können Pensionskassen und Softwarehersteller ihre Prozesse nahtlos digitalisieren – sicher, rechtskonform und benutzerfreundlich.

Frequently asked questions
Der Prozess mit signeer erfolgt einfach und schnell in wenigen Schritten:
- Identitätsprüfung (Online-Identifikation): Einfache und sichere Identitätsprüfung online via Auto-Identifikation.
- Registrierung beim QTSP: Automatische Registrierung bei einem Qualified Trust Service Provider, wie z.B. Swisscom Trust Services und Signaturerstellung.
- Dokument digital rechtsgültig unterzeichnen: Abschliessend erfolgt die rechtsverbindliche digitale Unterschrift direkt in signeer.
Mit signeer von mesoneer durchlaufen Sie diesen Prozess einfach und sicher und ganz ohne Medienbruch.
Ja – mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) sind Sie auf der sicheren Seite! In der Schweiz ist sie gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Ja, eine einfache elektronische Signatur ist grundsätzlich rechtsgültig. Allerdings ist sie nicht für alle Dokumente ausreichend. In Fällen mit höheren rechtlichen Anforderungen, wie bei amtlichen Dokumenten oder bestimmten Verträgen, kann eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich sein. Unternehmen sollten daher prüfen, welche Signaturart für ihren spezifischen Anwendungsfall geeignet ist.
Ja, die FES ist rechtsgültig und wird in der EU gemäss eIDAS-Verordnung sowie in der Schweiz gemäss ZertES anerkannt. Sie bietet eine höhere Sicherheit als eine einfache elektronische Signatur, ist jedoch nicht für alle Dokumente ausreichend – für besonders sensible oder hochregulierte Verträge wird eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) empfohlen.
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